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Sto caricando le informazioni... Radikalisierung und Extremismus : Aufgabenfelder und Herausforderungen der Nachrichtendienste ; Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat, 11. und 12. März 2021 in Berlin ; 4. Symposium zum Recht der Nachrichtendienstedi Bundesministerium des Innern
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Das 4. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste behandelt die Themenkomplexe Radikalisierungsprävention und Extremismusabwehr. Die Veranstaltung setzt die Reihe "Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat" fort. Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet : Für politische Entscheidungsträge fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. In der Bevölkerung begegnen Nachrichtendienste wie der Bundesnachrichtendienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz hohen Funktionserwartungen. "Sicherheit" hat sich nicht erst infolge der jüngsten Terroranschlage zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen. Die Veranstaltungsreihe "Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat" etabliert in diesem Zusammenhang erstmals ein Forum für einen Diskurs zwischen Rechtswissenschaft und Praxis über das Recht der Nachrichtendienste. Ziel ist es, eine Plattform für einen fachlichen Austausch zu eröffnen, bei dem zivilgesellschaftliche Anliegen und Erfordernisse der behördlichen Praxis gleichermaßen Berücksichtigung finden sollen. Die Veranstaltungsreihe wendet sich daher sowohl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch an Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik. Die Ergebnisse der einzelnen Veranstaltungen werden in Tagungsbänden dokumentiert.