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Liebe Leserinnen und Leser, die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns dazu verpflichtet, unsere Freiheit vor den Feinden der Freiheit zu schützen. Das Instrument, das sie uns dafür an die Hand gegeben haben, ist die wehrhafte Demokratie. Damit zogen sie die wohl konsequenteste Lehre aus der Abschaffung der Weimarer Republik und dem mörderischen Treiben, das daraus entstand. Auch der Verfassungsschutz ist ein Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Weil er keine exekutiven Befugnisse hat, sammelt er lediglich Informationen und dient damit in erster Linie der präventiven Aufklärung. Dafür erstellt er unter anderem seinen jährlichen Bericht, um die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterrichten. Der vorliegende Bericht der Verfassungsschutzabteilung meines Hauses beschreibt für das Jahr 2020 erneut Anstiege der Personenpotenziale in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus und Islamischer Extremismus im Land Brandenburg. Die Zahlen im Linksextremismus, auslandsbezogenen Extremismus sowie bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" sind im Gegensatz dazu leicht rückläufig. Die Gesamtsituation stellt unsere Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft weiterhin vor besondere Herausforderungen. Das gilt insbesondere für politische Bestrebungen, welche den Rechtsextremismus mit der Mitte der Gesellschaft verzahnen wollen. Mit dieser Entgrenzungsstrategie soll die Gesellschaft im Sinne rechtsextremistischer Ideologien durchdrungen, beeinflusst und schließlich umgestaltet werden. Die zentralen Entgrenzungsakteure in Brandenburg sind der Verdachtsfall "Alternative für Deutschland" (AfD), der neonationalsozialistisch beeinflusste und erwiesen rechtsextremistische Verein "Zukunft Heimat" sowie der Verdachtsfall "COMPACT-Magazin". Der Rechtsextremismus war, ist und bleibt unsere Hauptherausforderung in Brandenburg. Ein weiteres Instrument der wehrhaften Demokratie ist Repression. Mit ihr einher gehen beispielsweise Verbote von Organisationen, die sich gegen unserer verfassungsmäßige Ordnung richten. Daran wirkt der Verfassungsschutz mit seinen Erkenntnissen mit. So verbot der Bundesinnenminister im Jahr 2020 die rechtsextremistischen Organisationen "Combat 18", "Nordadler" und "Sturmbrigade 44/Wolfsbrigade 44". Hinzu kamen das Verbot der Reichsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" und das vollständige Betätigungsverbot der terroristisch-islamistischen "Hizb-Allah". Im Jahr 2021 ist bereits elf weiteren islamistischen Vereinen die Betätigung untersagt worden. Diese Häufung zeigt : Die politischen Ränder unserer Gesellschaft geraten zunehmend in Bewegung. Dem müssen wir Einhalt gebieten: mit Vernunft, Aufklärung und Repression. Diesem Zweck dient der "Maßnahmenplan im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität" des brandenburgischen Innenministeriums, der seit Sommer 2020 umgesetzt wird. Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen, dass im Jahr 2020 bundesweit 1.526 Gewaltstraftaten im Bereich "politisch motivierte Kriminalität - links" begangen wurden. Dem stehen 1.092 Gewaltstraftaten im Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" gegenüber. In Brandenburg zeichnet sich ein entgegengesetztes Bild. Hier ist und bleibt der Rechtsextremismus das mit Abstand größte Problem. Im Jahr 2020 wurden 69 Gewaltstraftaten im Bereich "politisch-motivierte Kriminalität - rechts" begangen - fast sechsmal so viele wie im Bereich "politisch-motivierte Kriminalität - links", wo 12 Gewaltstraftaten festgestellt wurden. Eine weitere besorgniserregende Entwicklung ist der zunehmende Antisemitismus. In den Tagen um Christi Himmelfahrt 2021 musste die deutsche Öffentlichkeit mit Entsetzen antisemitische Aufmärsche in vielen Städten zur Kenntnis nehmen. Diese standen im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und palästinensischen Gebieten. Die Aufmärsche wiesen eine offensichtliche migrantische Prägung auf. Davor kann und davor darf man die Augen nicht verschließen. Doch auch hier zeichnet sich in Brandenburg ein anderes Bild. Nur bei fünf der 147 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr lag keine rechtsextremistische Motivation zu Grunde. Das Internet spielt mit Blick auf cyberextremistische Umtriebe eine immer größere Rolle. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Anonymität verbreiten auch dort Akteurinnen und Akteure Hass, Verschwörungsfantasien und rufen öffentlich zu Gewalt auf. Diese Verrohung richtet sich auch gegen Andersdenkende, Andersaussehende und Anderslebende. Und sie richtet sich gegen kommunale Amts- und Mandatspersonen. Derlei gefährdet unsere Gesellschaft auf breiter Front, da es auf den Kern des demokratischen Selbstverständnisses zielt. Diesen Entwicklungen müssen wir entschieden entgegentreten und ihnen Einhalt gebieten. Die Innenminister haben sich daher darauf verständigt, die gesellschaftlichen Sicherheitsinteressen stärker gegenüber denjenigen Unternehmen durchzusetzen, deren Plattformen für Hass und Gewaltaufrufe genutzt werden. Im Vordergrund stehen dabei die Identifizierung der Täterinnen und Täter, wie auch das Löschen entsprechender Accounts und Profile. Natürlich ist dies eine herausfordernde Aufgabe, da wir es mit international tätigen Konzernen zu tun haben. Teilweise befinden sich unter ihnen dubiose Akteure. Dem schleichenden Gift der Zersetzung unserer Gesellschaft müssen wir mit wirksamen Maßnahmen begegnen. Denn diese Gesamtentwicklung bringt Täter hervor, die losziehen, um andere Menschen zu töten. Ziele sind dann Menschen jüdischen Glaubens in Halle, Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in Hanau, Regierungspräsident Lübcke in Nordhessen oder Homosexuelle in Dresden. Es sind immer häufiger Einzeltäter, "einsame Wölfe", die sich abseits der Öffentlichkeit radikalisieren. Sie erscheinen viel zu oft erst dann auf dem Radar, wenn es zu spät ist. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bundestag in seiner 19. Legislaturperiode eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen hat und den Sicherheitsbehörden umfassendere Werkzeuge an die Hand gibt, um derartige "einsame Wölfe" zu erkennen, bevor sie zuschlagen. Hier ist Handeln erforderlich. Hass und Gewalt bekämpft man nicht mit wohlfeilen Sonntagsreden, sondern mit den wehrhaften Mitteln des demokratisch legitimierten Rechtsstaats. Ihr Michael Stübgen, Minister für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg.
  Aficionado | May 26, 2022 |
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