Ich habe tiefes Mitgefühl für Anwälte und Richter, ein Knochenjob, der von vielen unterschätzt wird. Die in diesem Buch versammelten Urteils-Zusammenfassungen sind einfach köstlich und zeigen, wie banal, umständlich und gemein es dort zugeht, wo Kompromisse zwischen heftigen Streithähnen gesprochen werden müssen, deren Aussagekunst oft einige Etagen tiefer gelegt wurde. Es sind verbale Leckerbissen aus Deutschland und Österreich, oft sogar auf hohem literarischen Niveau.
Wir lesen:
Ein in einer Bretterwand befindlicher und nicht besonders gekennzeichneter senkrechter Schlitz ist kein Briefkasten.
Ein Beamter, der sich in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befindet, bleibt nicht unentschuldigt dem Dienst fern, es sei denn, dass er seine Verhaftung veranlasst hat, um sich der Erfüllung seiner Deinstleistungspflicht zu entziehen.
Wer sich nach der Einnahme von Medikamenten ins Bett legt, muss damit rechnen, dass er einschläft und dadurch ggf. eine Frist versäumt.
Das Protokoll der Verhandlung wird wie folgt berichtigt: Die Angeklagte ist nicht bei den Sieben Zwergen, sondern bei den Siemens-Werken beschäftigt.
Ist ein Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht so mächtig, dass er den Unterschied zwischen einer Unmutsäußerung und einer Beleidigung abschätzen kann, stellt die Bezeichnung "Verbrecher" keinen Entlassungsgrund dar.… (altro)
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Wir lesen:
Ein in einer Bretterwand befindlicher und nicht besonders gekennzeichneter senkrechter Schlitz ist kein Briefkasten.
Ein Beamter, der sich in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befindet, bleibt nicht unentschuldigt dem Dienst fern, es sei denn, dass er seine Verhaftung veranlasst hat, um sich der Erfüllung seiner Deinstleistungspflicht zu entziehen.
Wer sich nach der Einnahme von Medikamenten ins Bett legt, muss damit rechnen, dass er einschläft und dadurch ggf. eine Frist versäumt.
Das Protokoll der Verhandlung wird wie folgt berichtigt: Die Angeklagte ist nicht bei den Sieben Zwergen, sondern bei den Siemens-Werken beschäftigt.
Ist ein Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht so mächtig, dass er den Unterschied zwischen einer Unmutsäußerung und einer Beleidigung abschätzen kann, stellt die Bezeichnung "Verbrecher" keinen Entlassungsgrund dar.… (altro)